Die vom Eigner gemachten Angaben zu dem zu gestaltenden Objekt dienen als Grundlage jedes Auftrages. Angaben zur Traglast, erlaubten Gestaltungen und Befestigungen werden vom Auftragnehmer ungeprüft übernommen. Für aus falschen Angaben resultierende Schäden haftet der Auftragnehmer nicht.
Der Auftraggeber teilt Einschränkungen der Gestaltungsmöglichkeiten des Balkons dem Auftragnehmer spätestens bei Erteilung des Auftrages mit.
Bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Auftraggebers (z.B. unsachgemäße Bewässerung, Befestigung von Pflanzenkästen und -kübeln etc.) resultieren, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Dem Auftraggeber obliegt die Verantwortung für die Abführung des überschüssigen Gieß- oder Beregnungswassers. Der Auftragnehmer verlässt sich darauf, dass Dachrinnen, Fallleitungen, Versickerungsrigolen etc. in einem ordnungsgemäßen Zustand sind.
Die im Beratungsgespräch gemachten Gestaltungsvorschläge sind stets unverbindlich und werden vom Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Sollten sich aufgrund von Lieferschwierigkeiten o.ä. Änderungen ergeben, werden dem Auftraggeber Alternativvorschläge unterbreitet.
Jahreszeitlich bedingte Gestaltungen werden ausgeführt, wann und wie es die Natur, Witterung und der daraus resultierender Arbeitsanfall gestatten bzw. erfordern.
Eine Gewähr für das Anwachsen von Pflanzen wird nur übernommen, wenn gemeinsam mit dem Pflanzauftrag auch ein Pflegeauftrag erteilt wird. Pflanzgefäße u.ä. werden bei herstellungsbedingten Schäden im Rahmen der Produkthaftung bzw. Garantie des Herstellers ausgetauscht bzw. ersetzt.
Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des Beauftragten beschränkt sich zunächst auf kostenlose Nachbesserung.
Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Dürre, Frost, Hagel, Sturm, schweren Regen, tierische und pflanzliche Schädlinge) entstehen, erfolgt nicht. Dasselbe gilt für Schäden, die durch ungünstige örtliche Lage des Balkons (Schatten, Windzug, extreme Luftverschmutzung) bedingt und dem Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn nicht zur Kenntnis gegeben wurden.
Aus Gründen des Umwelt- und Ressourcenschutzes werden möglichst umweltfreundliche Produkte verwendet.
Die Entsorgung von nicht mehr dienlichen Pflanzen(teilen), Gefäßen, Erden, Substraten u.ä. erfolgt in die hauseigenen Abfall- und Biotonnen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.
Bei Einbau einer Bewässerung wird empfohlen, sie nicht länger als 10 Tage unbeaufsichtigt zu lassen, weil durch Ausfall der Batterie, Wind, Vögel u.a. es zu Schädigungen kommen kann.
Die Pflege der Bepflanzung wird mit gärtnerischer Sorgfalt ausgeführt.
Die gärtnerische Pflege umfasst: Entfernen verwelkter und verblühter Pflanzenteile, Schnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichtspunkten, Freihalten von Wildkräutern, Befestigung bruchgefährdeter Pflanzenteile, Gießen, Düngen und bei Bedarf Schädlingsbekämpfung.
Die Gestaltungsarbeiten werden nach erfolgter Gestaltung in Rechnung gestellt. Es kann eine Vorauszahlung vereinbart werden.
Bei Daueraufträgen folgt die Rechnung zum Ende des Monats, in dem geleistet wurde. Abschlagszahlungen können vereinbart werden.
Berlin, den 12.07.2011